Oft beschäftigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer GCP-Schulungen Fragen rund um die regelkonforme Erhebung, Bewertung und Meldung unerwünschter Ereignisse in klinischen Studien / Prüfungen sowie Fragen zur Patientenaufklärung und zum Genehmigungsstatus. Diese Fragen diskutieren und beantworten wir in unserer Schulungen.

In diesem Blog-Beitrag möchten wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten mit Ihnen teilen.

Vigilanz

Frage: Wie lange müssen SUSAR-Meldungen des Sponsors im Studienordner am Prüfzentrum (Investigator Site File) aufbewahrt werden?

GCP & more: SUSAR-Meldungen (Investigator Notifications) gehören zu den Essential Documents und müssen 25 Jahre (AMG) bzw. 10 Jahre (MPDG) am Prüfzentrum (Archiv) aufbewahrt werden. Dies gilt auch für den Nachweis, dass alle Prüfärzte über das SUSAR informiert wurden (z. B. durch ein SUSAR-Log oder Besprechungsprotokolle). Gibt es ein elektronisches SUSAR-Portal, lesen sich alle Prüfärzte im Portal die Fallbeschreibung durch. Dieser Vorgang wird getrackt und kann bei Bedarf überprüft werden.

Frage: Bei klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten möchte der Sponsor, dass nur produktbezogene AE und SAE gemeldet werden. Bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln werden i. d. R. alle AE bzw. SAE gemeldet.

GCP & more:

Adverse Events (AE): Sowohl bei klinischen Prüfungen nach AMG als auch MPDG müssen alle Adverse Events am Prüfzentrum in den Quelldokumenten (z. B. Patientenakte) dokumentiert werden. Welche davon an den Sponsor berichtet werden (z. B. durch Eintrag ins CRF) ist durch den Prüfplan geregelt. D. h. die Meldung nur produktbezogener Adverse Events an den Sponsor ist möglich.  

Serious Adverse Events (SAE): Sowohl bei klinischen Prüfungen nach AMG als auch MPDG müssen alle Serious Adverse Events unverzüglich, d. h. innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, an den Sponsor berichtet werden (SAE-Meldung). Dies ist eine Forderung durch das jeweilige Gesetz/Verordnung (CTR, MPDG).

Es ist dabei zu beachten, dass bei klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten zwar gemäß ISO 14155 bzw. MDR, der Sponsor über die Vorgehensweise bei SAE entscheidet, d.h. auf die Meldung auch verzichten könnte, nach §63 MPDG jedoch gilt:
„Der Prüfer oder Hauptprüfer meldet dem Sponsor einer klinischen Prüfung oder sonstigen klinischen Prüfung unverzüglich jedes schwerwiegende unerwünschte Ereignis im Sinne des Artikels 2 Nummer 58 der Verordnung (EU) 2017/745.“

Bitte beachten Sie auch, dass PMCF-Studien mit Medizinprodukten ebenfalls klinische bzw. sonstige klinische Prüfungen sind und daher das MPDG anzuwenden ist.

Frage: Müssen bei Registerstudien AE oder SAE gemeldet werden?

GCP & more: Bei Registerstudien sowie auch bei anderen nichtinterventionellen Studien mit Arzneimitteln müssen, gemäß Berufsordnung der Ärzte, nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der Ärzteschaft gemeldet werden. Es ist jedoch eine Dokumentation in den Quelldokumenten (z. B. Patientenakte) erforderlich. Ob der Sponsor darüber hinaus Anforderungen bezüglich AE bzw. SAE hat, ist im Studienprotokoll beschrieben. Dies gilt auch bei Studien außerhalb AMG/MPDG.

Aufklärung

Frage: Wer darf bei klinischen Studien aufklären?

GCP & more: Dies hängt in Deutschland von der Art der klinischen Studie ab:

Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln nach AMG:
=> Nur Prüfärzte dürfen aufklären
siehe §40b (2) AMG: „Die betroffene Person ist durch einen Prüfer, der Arzt ist, oder durch ein Mitglied des Prüfungsteams, das Arzt ist, aufzuklären“

Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten nach MPDG:
=> Nur Prüfer, d. h. Prüfärzte mit Ethikvotum dürfen aufklären
siehe §28 (2) MPDG: „Der Prüfungsteilnehmer ist durch einen Prüfer, der Arzt ist, aufzuklären“

Sonstige klinische Studien:
=> Aufklärung zur Behandlung nur durch Ärztinnen und Ärzte
=> Aufklärung zur Datenerhebung und zum Datenschutz ist auch durch nichtärztliches Personal möglich

Genehmigungsstatus

Frage: Mit dem neuen Einreichungsprozess (CTIS) ist es für uns als Studienzentrum nicht mehr oder nur sehr schwer nachzuvollziehen, ob und wann und welche Dokumente positiv votiert wurden. Welche Einreichungsdokumente müssen uns vorliegen? Welche Genehmigungsdokumente müssen uns vorliegen? Woran sehen wir, wann welche Dokumente genehmigt wurden?

GCP & more: Klinische Prüfungen nach AMG benötigen eine Behördengenehmigung (inkl. Ethikvotum), klinische Prüfungen nach MPDG benötigen ein Ethikvotum und sowie eine Genehmigung bzw. Anzeige bei der zuständigen Behörde. Der jeweilige Antrag wird in allen Fällen durch den Sponsor durchgeführt.

Die Genehmigungsdokumente sowie die Ethikvoten sind als Essential Documents im Studienordner (Investigator Site File) aufzubewahren. D. h. der Sponsor muss dem Prüfzentrum die Dokumente (jeweils ca. 2 bis 5 Seiten) zur Ablage zur Verfügung stellen. Der Einreichungsantrag bzw. Dokumente aus CTIS sind für das Prüfzentrum nicht relevant.

Sie sollten folgende Dokumente im Zugriff haben:
– Genehmigung zum Prüfplan (einschließlich Amendments)
– Genehmigung zur Prüferinformation (IB, einschließlich neuer Versionen)
– Ethikvotum zum Prüfplan (einschließlich Amendments),
– Ethikvotum der Prüferinformation (einschließlich neuer Versionen),
– Ethikvotum der Patienteninformation (einschließlich Amendments),
– Ethikvotum der Probandenversicherung und Rekrutierungsmittel
– Ethikvotum des Prüfzentrums, der Hauptprüfer sowie aller Prüfer

Weiterhin sollten Sie auch den Qualifikationsnachweis (Site Suitability Form) einschließlich aller Lebensläufe, GCP-Zertifikate und Financial Disclosure Dokumente vorliegen haben.

Um den Überblick zu behalten, sollten Sie ein passendes Log führen bzw. eine Liste vom Sponsor bekommen.

Das Prüfzentrum muss sicherstellen, dass für die klinische Prüfung einschließlich der genannten Dokumente sowie für das Prüfteam eine Genehmigung bzw. ein Ethikvotum vorliegt.

Frage: FDA 1572 in den USA-> in der EU oft Investigator ICH GCP attestation form. Ist das Dokument in EU mandatory oder nice-to-have?

GCP & more: Das FDA-1572-Form ist ein US-Formular und sollte außerhalb der USA nicht verwendet werden. Das in Deutschland stattdessen verwendete Dokument ist das Site Suitability Form (Qualifikationsnachweis).

Frage: Wer muss mindestens ein FDF (Financial Disclosure Form) ausgefüllt haben? Declaration of Interest wird über CTIS nur für PI eingereicht. Was müssen dann andere Sub-Investigators unterzeichnen?

GCP & more: Das Financial Disclosure Form ist grundsätzlich ein FDA-Formular bzw. ein US-Prozess. Inzwischen erwarten auch deutsche Ethikkommissionen eine entsprechende Erklärung. Hier gilt allgemein, dass alle Personen, die namentlich bei der Ethikkommission eingereicht werden (Hauptprüfer, Prüfer), auch ein FDF vorlegen müssen. Für alle anderen Mitglieder des Prüfteams, also für sonstiges ärztliches (Prüfärzte) und nichtärztliches Studienpersonal ist die Vorlage nicht notwendig. Das heißt, in den meisten Fällen reicht das FDF vom PI. Es gibt jedoch einige Sponsoren, die das FDF vom gesamten Prüfteam für ihre Unterlagen einsammeln.

Frage: Ab wann ist ein neues Protokoll, eine neue IB oder ein neues ICF etc. gültig und muss vom Prüfteam trainiert und angewandt werden?

GCP & more: Neue Studiendokumente sind ab Freigabe durch den Sponsor gültig. In der Regel wird das im Begleitschreiben bzw. der begleitenden E-Mail stehen. Studiendokumente, die eine Genehmigung bzw. ein Ethikvotum benötigen, sind erst dadurch gültig und dürfen erst nach Erhalt der entsprechenden Behörden- bzw. Ethikdokumente angewandt werden.

Wenn auch Sie eine konkrete Frage zu Ihrem Studienprojekt haben, nutzen Sie gern unseren neuen kostenlosen Service Sofort-Wissen. In den allermeisten Fällen können wir Ihre Frage innerhalb von 48 Stunden beantworten. Oder Sie sehen sich unseren GCP-Blog an. Dort werden viele wichtige Themen besprochen, wodurch sich die häufigsten Fragen klären lassen.


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