In klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln bzw. Medizinprodukten spielt die Dokumentation und Bewertung der Sicherheit der Prüfpräparate bzw. -produkte eine wichtige Rolle. Häufig ist dies auch der primäre Zielparameter. Um die jeweiligen Maßnahmen protokollgemäß umzusetzen, muss das gesamte Prüfteam auf seine Aufgaben entsprechend geschult sein. Verantwortlich dafür sind die Hauptprüfer (Principal Investigator).

Es wird unterschieden in:

  1. Unerwünschte Ereignisse (Adverse Events, AE)
  2. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (Serious Adverse Events, SAE)
  3. Schwerwiegende unerwartete Arzneimittelnebenwirkungen (Suspected unexpected serious adverse drug reaction, SUSAR).

Unerwünschte Ereignisse (Adverse Events, AE)

Die Definition eines unerwünschten Ereignisses lautet nach ICH-GCP: 
„Any untoward medical occurrence in a patient (…) administered a pharmaceutical product and which does not necessarily have a causal relationship with this treatment (…)”.

Im Studienprotokoll sollte die Definition genau beschrieben sein. Vor allem die Zeiträume, in denen AEs überhaupt zu berücksichtigen sind, die Bewertungsvorgaben sowie die Dokumentations- und Meldeverpflichtungen sind hier zu finden. Manche Sponsoren stellen darüber hinaus weiterführende Informationen, wie z. B. „Hinweise zur Meldung von Adverse Events“ zur Verfügung.

Grundsätzlich lassen sich folgende Aufgaben beschreiben:

  1. Entdecken bzw. Wahrnehmen des unerwünschten Ereignisses durch das Studienteam, z. B. durch die Befragung des Studienteilnehmers oder der Sichtung von Laborreports, Arztbriefe etc.
  2. Entscheidung über das weitere Vorgehen, z. B: ist eine SAE-Meldung erforderlich?
  3. Medizinische Beurteilung und Therapieentscheidung durch die Prüfärzte
  4. Dokumentation des unerwünschten Ereignisses in der Quelldokumentation
    z. B. Patientenakte, Studienworksheet, Adverse-Event-Log sowie im Case Report Form (CRF) für den Sponsor

Das bedeutet, sobald die Studienteilnehmer über eine bestimmte Symptomatik berichten bzw. das Studienteam auf anderem Wege eine Neuerkrankung bzw. eine Änderung der Begleittherapie feststellt, ist ein unerwünschte Ereignis vorhanden und es muss protokollgemäß weiterverfahren werden.

Da der Umgang mit unerwünschten Ereignissen zu den Punkten gehört, die bei Monitoring, Audits und Inspektionen vorrangig überprüft werden und dies zur Gewährleistung der Patientensicherheit gehört, ist eine fehlerfreie Durchführung anzustreben.

Folgende Fehler treten unserer Erfahrung nach häufig auf:

Das unerwünschte Ereignis wird nicht beachtet, da scheinbar nicht relevant. Dadurch erfolgt weder eine Dokumentation noch eine Bewertung durch die Prüfärzte.
👉 Richtig wäre es, das unerwünschte Ereignis zumindest durch die Prüfärzte zu bewerten und im Quelldokument zu dokumentieren. In den meisten Fällen ist auch eine weitere Dokumentation im CRF notwendig (siehe Prüfplan).

Das unerwünschte Ereignis wird in der Akte und im CRF dokumentiert. Zu Schweregrad, Kausalität und Therapie des Ereignisses gibt es jedoch keine Eintragungen in der Akte.
👉 Die medizinische Beurteilung und Therapieentscheidung erfolgt ausschließlich durch die Prüfärzte. Das sollte auch so erkennbar sein. Daher ist die Dokumentation dieser Daten auf einem speziellen Studienworksheet sowie das Abzeichnen des Prüfarztes zu empfehlen. Ausnahmen sind im Prüfplan geregelt.

Wiederkehrende Symptomatiken werden jeweils als eigenes unerwünschtes Ereignis dokumentiert, obwohl es sich um eine bestehende Vor- bzw. Begleiterkrankung handelt.
👉 Per Definition sind Vor- bzw. Begleiterkrankung keine unerwünschten Ereignisse und brauchen daher auch nicht als solche dokumentiert zu werden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn sich die Intensität bzw. die Begleittherapie ändert. Es empfiehlt sich jeweils eine umfassende Anamnese durchzuführen, um unnötige Dokumentation und Korrekturen im CRF zu vermeiden.

Durch eine klare Aufgabenzuweisung und Schulung lassen sich Fehler im Umgang mit unerwünschten Ereignissen von Beginn an vermeiden. Fragen Sie die CRAs auch nach geeigneten Studienworksheets bzw. Checklisten.


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