Im Bereich der medizinischer Forschung wird häufig der Begriff klinische Studie verwendet. Schaut man ins Gesetz bzw. in die jeweilige Genehmigung findet man diesen Begriff meist nicht, sondern stattdessen ist dort von klinischen Prüfungen die Rede. Viele in der klinischen Forschung Tätige nutzen beide Begriffe synonym. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da zwischen klinischen Studien und klinischen Prüfungen meist große Unterschiede bestehen und man daher sichergehen muss, was im jeweiligen Fall tatsächlich vorliegt. In diesem Beitrag wollen wir uns mit diesen beiden Begriffen sowie weiteren Varianten näher beschäftigen und die sich daraus ableitenden Pflichten erläutern.
Inhaltsverzeichnis
- Der Begriff klinische Studie
- Der Begriff klinische Prüfung
- Arzneimittelrecht (CTR, AMG, ICH E6)
- Medizinprodukterecht (MDR, MPDG, ISO 14155)
- Einordnung in der Praxis: Beispiele
- Pflichten und Genehmigungsverfahren je Studientyp
- Fazit
Der Begriff „klinische Studie“
Dass die klinische Studie ein eher nur in der Praxis gebrauchter Begriff ist, erkennt man bereits daran, dass es dazu keine allgemein gültige Definition gibt. Meist wird damit eine systematische Datenerhebung an Patienten bzw. Probanden beschrieben. Das Ziel dabei ist, eine medizinische Behandlung oder wissenschaftliche Fragestellung zu untersuchen.
Der Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen e.V. (AKEK) unterscheidet im Rahmen des Antragsprozesses für ein Ethikvotum nur zwischen klinischen Prüfungen und sonstigen Studien.
Auch in der Musterberufsordnung der Ärzte, der Deklaration von Helsinki (2024), ICH E6 (R3) sowie der ISO 14155 findet man den Begriff klinische Studie nicht. Gleiches gilt für das Arzneimittelgesetz (AMG) sowie das Medizinprodukterecht (MPDG, MDR, IVDR).
Ausschließlich in der Verordnung (EU) 536/2014 (CTR) wird im Rahmen der Arzneimittelforschung der Begriff definiert: „Jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, (…) die Sicherheit und/oder Wirksamkeit von Arzneimitteln festzustellen“.
Wir stellen also fest, dass es den Begriff klinische Studie formal nur bei Arzneimittelstudien gibt und man daher beim Gebrauch dieser Formulierung zurückhaltend sein sollte.
Der Begriff „klinische Prüfung“
Der Begriff klinische Prüfung hingegen wird in fast allen Regularien verwendet (AMG, CTR, ICH E6, MPDG, MDR, ISO 14155). In der Musterberufsordnung der Ärzte sowie der Deklaration von Helsinki (2024) wird jedoch von Forschung gesprochen und in der IVDR gibt es den Begriff der Leistungsstudie.
Was ist nun genau eine klinische Prüfung? Hier müssen wir zwischen dem Arzneimittel- und dem Medizinprodukterecht unterscheiden.

Arzneimittelrecht: CTR, AMG und ICH E6
Wir haben gesehen, dass es bei den Arzneimitteln gemäß CTR klinische Studien gibt. Eine klinische Prüfung ist dort eine besondere klinische Studie, bei der eine Behandlung bzw. Diagnostik verwendet wird, die außerhalb der normalen klinischen Praxis ist. Es wird interventionell gearbeitet. Studien, die keine klinischen Prüfungen sind, werden dort als nichtinterventionelle Studien bezeichnet. Bei solchen nichtinterventionellen Studien mit Arzneimitteln ist jedoch nur das AMG, nicht die CTR anzuwenden.
Medizinprodukterecht: MDR, MPDG und ISO 14155
Im Unterschied zum Arzneimittelrecht ist hier eine klinische Prüfung jede systematische Untersuchung mit Prüfungsteilnehmern, bei der die Sicherheit oder Leistung eines Produkts bewertet wird. Dies kann sowohl interventionell als auch nichtinterventionell sein.
Gemäß MPDG gibt es jedoch auch sonstige klinische Prüfungen sowie Leistungsstudien:
- Sonstige klinische Prüfungen sind klinische Prüfungen mit Medizinprodukten, die nicht im Rahmen der Produktentwicklung oder der Überwachung durch den Hersteller durchgeführt werden. In der Regel sind dies Projekte aus der Grundlagenforschung.
- Leistungsstudien sind Studien zur Bewertung der Analyseleistung oder klinischen Leistung eines In-vitro-Diagnostikums.
Einordnung in der Praxis: Beispiele
- Studie mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel zur Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit bei Patienten → klinische Prüfung
- Beobachtungsstudie mit einem zugelassenen Arzneimittel zur Beurteilung von Nebenwirkungen bei Patienten → nichtinterventionelle Studie
- Studie zur Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel und Anwendung zusätzlicher Diagnostik bei Patienten → klinische Prüfung
- Erhebung von landesweiten Daten zur Arzneimittelbehandlung bei Patienten → nichtinterventionelle Studie
- Studie mit einem Medizinprodukt ohne CE-Zeichen zur Bewertung der Leistung und Sicherheit bei Patienten → klinische Prüfung
- Beobachtungsstudie mit einem Medizinprodukt mit CE-Zeichen zur Beurteilung von Nebenwirkungen bei Patienten → klinische Prüfung
- Studie mit einem Medizinprodukt ohne CE-Zeichen zur Untersuchung einer Fragestellung im Rahmen der Grundlagenforschung bei Patienten → sonstige klinische Prüfung
- Studie mit einem In-vitro-Diagnostikum zur Bewertung der klinischen Leistung → Leistungsstudie
- Interventionelle Studie zur Wirksamkeit und Sicherheit einer nichtmedikamentösen Behandlung bei Patienten → sonstige Studie
- Testreihe mit Blutproben zur Untersuchung von Biomarkern bei behandelten Patienten → sonstige Studie
- Datenerhebung mit einem QoL-Fragebogen im Rahmen einer Arzneimittelbehandlung bei Patienten → nichtinterventionelle Studie
- Pharmakokinetikstudie zur Bestimmung der Metabolisierung eines Wirkstoffs bei Mäusen → Präklinik
Pflichten und Genehmigungsverfahren je Studientyp
Abhängig davon, ob es sich nun um eine klinische Prüfung oder einer der anderen Typen handelt, sind die Pflichten bezüglich der Einhaltung der Regularien sowie der Genehmigungs- bzw. Ethikantragsverfahren unterschiedlich.
Vereinfacht lässt sich hier folgendes sagen:
- Klinische Prüfung mit Arzneimitteln
- Einhalten von CTR, AMG, ICH E6 (R3)
- Genehmigung durch Bundesoberbehörde (Antrag durch Sponsor)
- Bewertung durch Ethikkommission (Antrag durch Sponsor)
- Qualifizierte (Haupt-)Prüfer, geeignete Prüfstellen erforderlich
- Nichtinterventionelle Studien mit Arzneimitteln
- z. B. Anwendungsbeobachtungen, Unbedenklichkeitsstudien, Registerstudien
- Einhalten von AMG
- Anzeige bei Bundesoberbehörde, BÄK, Krankenkassen (Antrag durch Sponsor)
- Beratung durch Ethikkommission (Antrag durch Studienzentrum)
- Klinische Prüfung mit Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichen
- Einhalten von MDR, MPDG, DIN EN ISO 14155Genehmigung durch Bundesoberbehörde (Antrag durch Sponsor)Bewertung durch Ethikkommission (Antrag durch Sponsor)
- Qualifizierte (Haupt-)Prüfer, geeignete Prüfstellen, Leiter der klinischen Prüfung erforderlich
- Klinische Prüfung mit Medizinprodukten mit CE-Kennzeichen
- z. B. Beobachtungsstudie, Post-Market-Clinical-Follow-Up (PMCF)Einhalten von MDR, MPDG, DIN EN ISO 14155
- Beratung durch Ethikkommission (Antrag durch Studienzentrum)
- Sonstige Studien ohne Arzneimittel bzw. Medizinprodukten
- z. B. NonAMG-/nonMPDG-Studien, Testreihen, Beobachtungsstudien, Interventionelle Behandlungsstudien
- Beratung durch Ethikkommission (Antrag durch Studienzentrum)
Bitte besprechen Sie Näheres dazu mit Ihrem Sponsor bzw. der Ethikkommission.
Bitte beachten Sie auch, dass bei allen Fällen die Einhaltung der Berufsordnung der Ärzte sowie der ethischen Grundsätze gemäß der Deklaration von Helsinki und der Deklaration von Taipeh erforderlich ist.

Fazit
Bei den meisten klinischen Studien handelt es sich tatsächlich um klinische Prüfungen, bei denen umfangreiche Voraussetzungen und Regeln einzuhalten sind, wie z. B. Genehmigung, GCP, Qualifikation und Eignung. Das meiste liegt jedoch in der Verantwortung des Sponsors und ist mit diesem abzustimmen.
Bei Studienprojekten, die keine klinischen Prüfungen sind (nichtinterventionelle Studien, Registerstudien, nonAMG/nonMPDG-Studien), sind die Anforderungen geringer, jedoch ist dafür meist das Studienzentrum verantwortlich. Daher ist in diesen Fällen immer der Beratungsantrag bei der Ethikkommission durch das Studienzentrum selbst zu stellen.
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