Im Bereich der medizinischer Forschung wird häufig der Begriff klinische Studie verwendet. Schaut man ins Gesetz bzw. in die jeweilige Genehmigung findet man diesen Begriff meist nicht, sondern stattdessen ist dort von klinischen Prüfungen die Rede.  Viele in der klinischen Forschung Tätige nutzen beide Begriffe synonym. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da zwischen klinischen Studien und klinischen Prüfungen meist große Unterschiede bestehen und man daher sichergehen muss, was im jeweiligen Fall tatsächlich vorliegt. In diesem Beitrag wollen wir uns mit diesen beiden Begriffen sowie weiteren Varianten näher beschäftigen und die sich daraus ableitenden Pflichten erläutern.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff „klinische Studie“

Dass die klinische Studie ein eher nur in der Praxis gebrauchter Begriff ist, erkennt man bereits daran, dass es dazu keine allgemein gültige Definition gibt. Meist wird damit eine systematische Datenerhebung an Patienten bzw. Probanden beschrieben. Das Ziel dabei ist, eine medizinische Behandlung oder wissenschaftliche Fragestellung zu untersuchen.

Der Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen e.V. (AKEK) unterscheidet im Rahmen des Antragsprozesses für ein Ethikvotum nur zwischen klinischen Prüfungen und sonstigen Studien.

Auch in der Musterberufsordnung der Ärzte, der Deklaration von Helsinki (2024), ICH E6 (R3) sowie der ISO 14155 findet man den Begriff klinische Studie nicht. Gleiches gilt für das Arzneimittelgesetz (AMG) sowie das Medizinprodukterecht (MPDG, MDR, IVDR).

Ausschließlich in der Verordnung (EU) 536/2014 (CTR) wird im Rahmen der Arzneimittelforschung der Begriff definiert: „Jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, (…) die Sicherheit und/oder Wirksamkeit von Arzneimitteln festzustellen“.

Wir stellen also fest, dass es den Begriff klinische Studie formal nur bei Arzneimittelstudien gibt und man daher beim Gebrauch dieser Formulierung zurückhaltend sein sollte.

Der Begriff „klinische Prüfung“

Der Begriff klinische Prüfung hingegen wird in fast allen Regularien verwendet (AMG, CTR, ICH E6, MPDG, MDR, ISO 14155). In der Musterberufsordnung der Ärzte sowie der Deklaration von Helsinki (2024) wird jedoch von Forschung gesprochen und in der IVDR gibt es den Begriff der Leistungsstudie.

Was ist nun genau eine klinische Prüfung? Hier müssen wir zwischen dem Arzneimittel- und dem Medizinprodukterecht unterscheiden.

Arzneimittelrecht: CTR, AMG und ICH E6

Wir haben gesehen, dass es bei den Arzneimitteln gemäß CTR klinische Studien gibt. Eine klinische Prüfung ist dort eine besondere klinische Studie, bei der eine Behandlung bzw. Diagnostik verwendet wird, die außerhalb der normalen klinischen Praxis ist. Es wird interventionell gearbeitet. Studien, die keine klinischen Prüfungen sind, werden dort als nichtinterventionelle Studien bezeichnet. Bei solchen nichtinterventionellen Studien mit Arzneimitteln ist jedoch nur das AMG, nicht die CTR anzuwenden.

Medizinprodukterecht: MDR, MPDG und ISO 14155

Im Unterschied zum Arzneimittelrecht ist hier eine klinische Prüfung jede systematische Untersuchung mit Prüfungsteilnehmern, bei der die Sicherheit oder Leistung eines Produkts bewertet wird. Dies kann sowohl interventionell als auch nichtinterventionell sein.

 Gemäß MPDG gibt es jedoch auch sonstige klinische Prüfungen sowie Leistungsstudien:

Einordnung in der Praxis: Beispiele

Pflichten und Genehmigungsverfahren je Studientyp

Abhängig davon, ob es sich nun um eine klinische Prüfung oder einer der anderen Typen handelt, sind die Pflichten bezüglich der Einhaltung der Regularien sowie der Genehmigungs- bzw. Ethikantragsverfahren unterschiedlich.

Vereinfacht lässt sich hier folgendes sagen:

Bitte besprechen Sie Näheres dazu mit Ihrem Sponsor bzw. der Ethikkommission.

Bitte beachten Sie auch, dass bei allen Fällen die Einhaltung der Berufsordnung der Ärzte sowie der ethischen Grundsätze gemäß der Deklaration von Helsinki und der Deklaration von Taipeh erforderlich ist.

Fazit

Bei den meisten klinischen Studien handelt es sich tatsächlich um klinische Prüfungen, bei denen umfangreiche Voraussetzungen und Regeln einzuhalten sind, wie z. B. Genehmigung, GCP, Qualifikation und Eignung. Das meiste liegt jedoch in der Verantwortung des Sponsors und ist mit diesem abzustimmen.


Bei Studienprojekten, die keine klinischen Prüfungen sind (nichtinterventionelle Studien, Registerstudien, nonAMG/nonMPDG-Studien), sind die Anforderungen geringer, jedoch ist dafür meist das Studienzentrum verantwortlich. Daher ist in diesen Fällen immer der Beratungsantrag bei der Ethikkommission durch das Studienzentrum selbst zu stellen.


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